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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - L 24 KR 407/07 ER   

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https://dejure.org/2007,27746
LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - L 24 KR 407/07 ER (https://dejure.org/2007,27746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2007 - L 24 KR 407/07 ER (https://dejure.org/2007,27746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - L 24 KR 407/07 ER (https://dejure.org/2007,27746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Vollziehbarkeit eines Schiedsspruchs; Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.03.2006 - 1 B 59.05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - L 24 KR 407/07
    Auch der erste Senat des LSG Berlin halte mit seiner Entscheidung vom 14. März 2005 (L 1 B 59/05 KR ER) Anträge auf vorläufige Weiterversorgung der Versicherten der Antragsgegnerin sogar ohne bestehenden Schiedsspruch für zulässig und begründet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2006 - L 9 B 281/06

    Erledigung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens durch außerprozessuales

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - L 24 KR 407/07
    Das LSG halte den gestellten Antrag für zulässig und bestätige dies in einer Vielzahl von Entscheidungen im Rahmen der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bezüglich der Weigerung der Antragsgegnerin zur Vergütung nach dem Schiedsverfahren (Hinweis auf LSG L 9 B 281/06 KR).
  • LSG Berlin, 27.04.2005 - L 9 B 65/05

    Folgen einer Ablehnung von Vertragsverhandlungen in Bezug auf den Abschluss eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - L 24 KR 407/07
    Das Landessozialgericht Berlin habe im Beschluss vom 27. September 2005 (gemeint: April) - L 9 B 65/05 KR - dahin Stellung genommen, dass § 132a Abs. 2 SGB V bis auf die Pflicht der Vertragspartner, die Kosten des Schiedsverfahrens zu gleichen Teilen zu tragen, keine näheren Einzelheiten des Schiedsverfahrens regele.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Berücksichtigung des

    In Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgschancen im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, ist grundsätzlich die Hälfte des Hauptsachenstreitwerts anzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluss vom 27. Juni 2017 - L 24 KA 35/17 KL ER -, juris-Rdnr. 95; Beschluss vom 26. Juli 2007 - L 24 KR 407/07 ER -, juris-Rdnr. 29).
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